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Hinweis zum Studienbeitrag

Der Studienbeitrag an der Fachhochschule Kufstein Tirol beläuft sich pro Semester für Staatsangehörige aus folgenden Ländern auf € 363,36 (zuzüglich dem gesetzlichen ÖH-Beitrag):

Folgende Dokumente, die als Nachweis der Zugehörigkeit zu einer der genannten Personengruppen gemäß § 1 der Personengruppenverordnung dienen, müssen vorgelegt werden:

1. Personen, die in Österreich aufgrund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen Privilegien und Immunitäten genießen, sowie Personen, die sich zum Zeitpunkt des Erwerbs des Reifezeugnisses im Auftrag der Republik Österreich im Ausland aufhalten und dort aufgrund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen Privilegien und Immunitäten genießen, sowie deren Ehegattinnen und Ehegatten bzw. eingetragene Partner:innen und deren Kinder;

Nachweis: Legitimationskarte des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten

2. In Österreich akkreditierte und hier hauptberuflich tätige Auslandsjournalist:innen sowie ihre Ehegatt:innen bzw. eingetragenen Partner:innen und ihre Kinder;

Nachweis: Akkreditierungsurkunde

3. Personen, die entweder selbst wenigstens fünf zusammenhängende Jahre unmittelbar vor der erstmaligen Antragstellung auf Zulassung zu einem Studium an der jeweiligen Universität in Österreich den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich hatten oder die mindestens eine gesetzliche Unterhaltspflichtige oder einen gesetzlichen Unterhaltspflichtigen haben, bei der oder bei dem dies der Fall ist;

Nachweis: Bestätigung über die Versicherungszeiten der letzten fünf zusammenhängenden Jahre vor Antragsstellung (=Versicherungsdatenauszug) und Meldebestätigung (Nachweis über den Wohnsitz in Österreich) über die letzten fünf zusammenhängenden Jahre vor Antragsstellung; zusätzlich bei Unterhaltspflichtigen: Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde

4. Personen, die ein Stipendium für das angestrebte Studium entweder auf Grund staatsvertraglicher Bestimmungen oder in gleicher Höhe aus jenen Mitteln einer österreichischen Gebietskörperschaft erhalten, die gemäß den Finanzvorschriften dieser Gebietskörperschaft ausdrücklich für Stipendien zu verwenden sind;

Nachweis: Bestätigung über die Stipendienzuerkennungsinhabenden

5. Inhabende von Reifezeugnissen österreichischer Auslandsschulen;

Nachweis: Reife- bzw. Maturazeugnis

6. Personen, die auf Grund der §§ 3, 8, 13 oder 75 Abs. 5 und 6 des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, in der jeweils geltenden Fassung, oder nach früheren asylrechtlichen Bestimmungen, zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind. 
Da für Sie die Anzahlung in der Höhe von € 100.- entfällt, bitten wir Sie, nach Ihrer Onlinebewerbung eine E-Mail an bewerbung@fh-kufstein.ac.at zu senden, damit Ihre Bewerbungsdokumente geprüft werden.

Nachweis: Bescheid/Ausweis über den Flüchtlingsstatus gemäß Genfer Konvention oder Aufenthaltsberechtigungskarte

Für Staatsangehörige aus Drittstaaten, die keines der angeführten Kriterien erfüllen, beträgt der Studienbeitrag pro Semester (zuzüglich dem gesetzlichen ÖH-Beitrag):

  • € 3.900,- für Bachelorstudiengänge
  • € 4.900,- für Masterstudiengänge

Die eingereichten Unterlagen werden im Rahmen der Aufnahme überprüft.

Anzahlung auf den Studienbeitrag

Für Bewerber:innen aus Drittstaaten ist im Rahmen ihrer Onlinebewerbung eine Anzahlung auf den Studienbeitrag in Höhe von € 100,- zu begleichen. Im Fall einer Mehrfachbewerbung muss der Betrag nur einmal entrichtet werden. Sobald die Zahlung eingetroffen ist, werden die Bewerbungsunterlagen einer Prüfung unterzogen und weiter bearbeitet. Die Zahlung muss bis spätestens 3 Tage nach Ende des Anmeldeschlusses des gewählten Aufnahmetermins auf unserem Konto eingegangen sein. Andernfalls kann die Bewerbung für den gewählten Termin nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Anzahlung auf den Studienbeitrag wird im Fall eines Studienantritts mit dem Studienbeitrag gegengerechnet. Bewerbende, die die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, nicht zum Aufnahmegespräch erscheinen oder einen angebotenen Studienplatz nicht antreten, erhalten die Anzahlung auf den Studienbeitrag, abzüglich Spesen und Wechselkursdifferenzen, rückerstattet.

Stipendien

Bitte beachten Sie die Stipendien, die eigens für Betroffene der Drittstaatenregelung von der FH Kufstein Tirol eingerichtet wurden:

Weitere Infos

Details zum Studienbeitrag finden Sie auch in unseren FAQ.

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