Studieninfos

FH-Sonderstipendium für Asylwerbende

Gültig ab Studienjahr 2017/18: Zur Unterstützung von Studierenden, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, erlässt die FH Kufstein Tirol jedem betroffenen Studierenden in Form eines Sonderstipendiums den Studienbeitrag von Euro 363,36 pro Semester. Dieses Sonderstipendium gilt für alle Studiengänge der FH Kufstein Tirol.

Förderung für Personen mit Flüchtlingsstatus

Die FH Kufstein Tirol fördert als internationale Hochschule mit dieser Ausnahmeregelung Personen mit Flüchtlingsstatus, die in Österreich oder Deutschland ansässig sind.

Voraussetzung zur Erlangung des Sonderstipendiums

Personen, die ...

  • sich in einem aufrechten Asylprüfungsverfahren befinden
  • unter die Personengruppenverordnung fallen; siehe Hinweis zum Studienbeitrag
  • aufgrund von asylrechtlichen Bestimmungen zum Aufenthalt in Österreich oder Deutschland berechtigt sind
  • als ordentliche Studierende der FH Kufstein Tirol in einem Bachelor- oder Masterstudiengang eingeschrieben sind
  • für das erste Semester die Kaution von Euro 363,36 schon vollständig entrichtet haben, die zum Start des zweiten Semesters wieder rückerstattet wird, falls das Studium nicht inzwischen abgebrochen wird.

Nachweis

  • Der Status als Asylwerber:in ist durch die Vorlage der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachzuweisen; der Nachweis ist 1 x pro Semester zu erbringen.

Hinweis: Sobald ein Asylbescheid vorliegt, ist die reguläre Studiengebühr zu entrichten. Stichtag ist der erste Tag des Winter- oder Sommersemesters laut Studienplan.

News der FH Kufstein

Praxisprojekt: Indie Sunset Festival belebte den Kufsteiner Stadtpark

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Ein ganzes Studienjahr im Ausland – das ist eines der Highlights ihres Studiums, bestätigt Flora Porstendorfer. Ihr Wirtschaftsstudium doppelt so viel Auslandsaufenthalt wie alle anderen.

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Teilnehmer:innen überzeugten beim INNoCamp 2023 mit kreativen Projektideen

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