Freudige Gesichter und emotionale Momente prägten die Sponsionsfeier 2024 an der FH Kufstein Tirol. Mit insgesamt fünf festlichen Zeremonien an zwei Tagen wurden in Summe 328 Absolvent:innen aus 24 Studiengängen verabschiedet – ein Ereignis, das noch lange in Erinnerung bleiben wird.
Anerkennung von Vorkenntnissen
Recognition of Prior Learning (RPL)
Der Wissenserwerb in unserer Zeit ist vielfältig. Die FH Kufstein Tirol bekennt sich zur Philosophie des Lebenslangen Lernens (LLL) und unterstützt einerseits Studierende in den Studiengängen durch die Berücksichtigung von bereits erworbenen Kompetenzen und andererseits durch eigene Weiterbildungsprogramme in der International Business School.
Welche Arten des Lernens werden unterschieden?
- Formales Lernen
Organisiertes, strukturiertes Lernen in einem Kontext, der dem Lernen dient (Schule, Hochschule etc.). Hier liegen i.d.R. (Schul-)Zeugnisse, Hochschulzeugnisse etc. vor.
- Nichtformales oder non-formales Lernen
Lernen findet im Rahmen einer planvollen Tätigkeit und Umgebung statt, beispielsweise in der Form innerbetrieblicher Weiterbildung oder als Kurse von außer(hoch)schulischen Anbietern wie z.B. WIFI, VHS etc. Hier liegen in der Regeln Aus- und Weiterbildungszertifikate der jeweiligen Bildungseinrichtung vor.
- Informelles Lernen
Lernen im Alltag bzw. im beruflichen Kontext umfasst das nicht formal fassbare Lernen am Arbeitsplatz oder auch in der Freizeit, wenn durch jahrelange Tätigkeit im beruflichen oder in sonstigen Kontexten Kompetenzen erworben werden.
Wie funktioniert RPL an der FH Kufstein Tirol?
In der Prüfungs- und Studienordnung (Kapitel 1.5) der FH Kufstein Tirol ist der Prozess zur Einreichung definiert und durch den Leitfaden inhaltlich beschrieben und konkretisiert (Studierendenportal fh.checkin / Menü allg. Studieninfos). Studierende haben die Möglichkeit, sich vor dem jeweiligen Semesterstart Lehrveranstaltungen durch bereits vorab erworbene Kompetenzen anrechnen zu lassen.
Welche Einreichfristen gelten für Anträge zur Anerkennung von Vorkenntnissen?
Damit eine sorgfältige Prüfung der eingereichten Anträge möglich ist, gelten für die Einreichungen pro Semester folgende Fristen:
- Einreichungen für das jeweilige Wintersemester: ab Start Sommersemester bis einschließlich 14.08. d.J. für das kommende Wintersemester
- Einreichungen für das jeweilige Sommersemester: ab Start Wintersemester bis einschließlich 15.01. d.J. für das kommende Sommersemester
Beachten Sie bitte, dass sehr frühe Einreichungen ausschließlich einer formalen Prüfung (Vollständigkeit der Unterlagen) unterzogen und gegebenenfalls wegen formaler Mängel abgelehnt werden. Innerhalb der genannten Fristen ist in diesen Fällen ein Neuantrag mit allen erforderlichen Unterlagen möglich. Das Ergebnis der fachlichen Prüfung liegt spätestens zu Semesterbeginn vor, sobald nach erfolgreicher Inskription in das betreffende Semester die Ablehnung/Genehmigung eines Antrags lehrveranstaltungsbezogen pro antragsstellende Person erfasst werden kann.
Wie wird bei der Anerkennung von formalem Wissenserwerb vorgegangen?
Für formalen Wissenserwerb (Schule bzw. andere Hochschule) sind der Anrechnungsantrag und als Nachweise die dementsprechenden Zeugnisse sowie die Beschreibungen der detaillierten Lehrinhalte mit Kompetenzerwerb einzureichen.
Die FH Kufstein Tirol ist in diesem Zusammenhang Projektpartner bei der Berücksichtigung formaler (Vor-)Leistungen für den Tiroler und Vorarlberger Hochschulraum. Für ausgewählte Lehrveranstaltungen gibt es folglich vordefinierte Schulzweige aus dem sekundären Bildungsbereich, wo bei Einreichung eine automatische Freigabe stattfindet. Detailliertere Informationen dazu finden Sie bei den einzelnen Studienprogrammen.
Wie wird bei der Anerkennung von non-formalem oder informellem Wissenserwerb vorgegangen?
Für den non-formalen und informellen Wissenserwerb ist eine detaillierte Darlegung des Kompetenzerwerbs notwendig. Non-formale bzw. informeller Wissenserwerb ist im Nachweis komplexer und erfordert seitens der antragstellenden Person einen hohen Nachweis- und Dokumentationsaufwand, weshalb wir Ihnen hier einen Leitfaden zur Verfügung stellen (Studierendenportal fh.checkin / Menü allg. Studieninfos). Im Anrechnungsantrag, der in diesem Fall gestellt werden muss, ist präzise zu dokumentieren, wie der je Lehrveranstaltung zu erzielende Kompetenzerwerb (i.d.R. ausformuliert als Lernergebnisse) bereits nachgewiesen werden kann. Dh. es ist pro Lernergebnis einer Lehrveranstaltung die bereits vorhandene Kompetenz schriftlich zu dokumentieren und nachzuweisen.
Wie viele ECTS kann ich mir insgesamt anrechnen lassen?
Absolvierte Prüfungen (aus dem schulischen Bereich wie z.B. AHS oder BHS) können bis zu einem Höchstausmaß von 60 ECTS angerechnet werden, berufliche oder außerberufliche Qualifikationen ebenfalls bis zu einem Höchstausmaß von 60 ETCS. Gesamt dürfen die anerkannten ECTS aus dem schulischen wie beruflichen oder außerberuflichen Bereich das Höchstausmaß von 90 ECTS-Anrechnungspunkten nicht überschreiten. Für Anerkennungen aus dem hochschulischen Bereich gibt es keine Grenzen (siehe FHG § 12).
FAQ
Im Rahmen der lehrveranstaltungsbezogenen Anrechnung kann auch die Anrechnung einer bereits verfassten Bachelorarbeit beantragt werden, sofern dies facheinschlägig begründbar ist und außerdem die ECTS-Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen.
Nein, eine bereits beurteilte Masterarbeit eines anderen Studienfachs kann nicht angerechnet werden.
Der Nachweis muss in Form eines Portfolios erbracht werden und enthält z.B. detaillierte Arbeitsbeschreibungen, Arbeitsproben, Projektbeschreibungen über abgewickelte Projekte, Anschauungsmaterial, aussagekräftige dokumentierte Beispiele aus der bisherigen Arbeits- oder Lernpraxis, die eindeutig den je Lehrveranstaltung geforderten Lernergebnissen zuordenbar sind. Eine nicht lernergebnis-orientierte Dokumentation der vorhandenen Kompetenzen kann die Beurteilung der Kompetenzen unmöglich machen und infolge zu einer Ablehnung des Anrechnungsantrags führen.
Nein, ein Arbeitszeugnis ist kein geeigneter Nachweis für informell erworbene Kompetenzen. Hinsichtlich der Nachweiserfordernisse siehe Punkt 5.
Nein. Die Anerkennung von nachgewiesenen Vorkenntnissen erfolgt lehrveranstaltungsbezogen und es müssen alle für den erfolgreichen Abschluss der Lehrveranstaltung erforderlichen Lernergebnisse nachgewiesen werden, um eine Anerkennung erwirken zu können. Sind nur Teile der geforderten Lernergebnisse kompetenzbasiert nachweisbar, so ist der Antrag abzulehnen und die Lehrveranstaltung zu absolvieren.
Die verantwortlichen Personen bemühen sich um eine zeitnahe formale Prüfung des Antrags (Vollständigkeit der Unterlagen). Wird der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt, so kann binnen Frist (15.01./14.08.) ein komplettierter Antrag erneut eingebracht werden. Das Ergebnis der fachlichen Prüfung liegt spätestens zu Semesterstart vor.
Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Anrechnung ist, dass sich die Lernergebnisse/der Kompetenzerwerb der bereits an der Uni absolvierten Lehrveranstaltung mit den Lernergebnissen/dem Kompetenzerwerb jener Lehrveranstaltung an der FH Kufstein Tirol decken. Der ECTS-Umfang ist dabei nicht ausschlaggebend.
Die Lernergebnisse für eine Lehrveranstaltung sind der jeweiligen Studienordnung zu entnehmen. Diese finden Sie bei den einzelnen Studienprogrammen unter dem Link „Curriculum“.
Diese Möglichkeit besteht nicht. Sofern dem Anrechnungsantrag stattgegeben wird, erfolgt die Anrechnung inklusive der Prüfungsleistung.
Gegen jede Entscheidung der Studiengangsleitung kann beim Kollegium Einspruch erhoben werden (siehe ASPO, Kap. 1.8).
Ja. Mit der Anrechnung wird davon ausgegangen, dass Sie die nachgewiesenen Kompetenzen auch tatsächlich vorweisen können. D.h. die Lernergebnisse der Lehrveranstaltung, für die Sie eine Anrechnung erwirkt haben, sind für die (Bachelor-/Master-)Abschlussprüfung prüfungsrelevant.
Nein. Es wurde dem Wunsch vieler Studierenden (und deren Vertretung) entsprochen, dass Interessierte als Zuhörer:innen nach wie vor an Lehrveranstaltungen teilnehmen können.
Diese Lösung wurde programmtechnisch umgesetzt und ist nicht individuell einstellbar.
Ebenso können Sie durch den/die Lehrende:n angewiesen werden, an der Lehrveranstaltung aktiv teilzunehmen, sollte dies für einen ordnungsgemäßen Kursfortgang und -abschluss aller Lehrveranstaltungsteilnehmenden erforderlich sein (z. B. bei Gruppeneinteilungen etc.).
Ja. Möchten Sie für einen Moodle-Kurs trotz Anrechnung eingeschrieben werden, beantragen Sie dies bitte mit einer formlosen E-Mail an das Study Management (study@fh-kufstein.ac.at). Beachten Sie bitte, dass Sie bei Aufnahme in den Moodle-Kurs sowohl von Lehrenden als auch Studierenden als aktive:r Studierende:r wahrgenommen werden. Es wird in der Folge von Ihnen erwartet, dass Sie an den interaktiven Elementen des Unterrichts durchgehend aktiv teilnehmen, um den Fortgang sowie die Finalisierung von Projekt- sowie Gruppenarbeiten für Studierende, die auf eine Leistungsbeurteilung angewiesen sind, nicht zu gefährden.